Beitrag vom: 12. März 2024

CPSC ändert Anforderungen für Konformitätserklärungen (CoC)

Die Gesetzesänderung (Supplemental Notice of Proposed Rulemaking, SNPR, nachzulesen im Amtsblatt vom 8. Dezember 2023) betrifft das Bundesgesetz 16 CFR § 1110. Die Änderungen umfasst u.a. die Hinzufügung einer elektronischen Einreichungspflicht (eFiling) für alle importierten CPSC-regulierten Produkte oder Stoffe sowie eine erweiterte Definition von „Importeur“, um den eingetragenen Importeur und bestimmte andere Unternehmen einzubeziehen. Des Weiteren sind neue Inhalts- und Aufzeichnungsanforderungen für die Konformitätserklärungen geplant. Die elektronische Konformitätserklärung muss bereits bei der Ankunft beim US-Zoll vorliegen. Die Anforderung gilt auch für die einzelnen Kleinlieferungen direkt an US-Verbraucher (B2C). Angesichts der erschreckenden Zahl importierter Verbraucherprodukte und des umfangreichen Umfangs der vorgeschlagenen Änderungen erfordert die SNPR besondere Aufmerksamkeit von jedem, der CPSC-regulierte Produkte im Ausland für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten oder den Direktversand an US-Verbraucher herstellt. Kommentare zu dieser Gesetzesinitiative waren bis zum 6. Februar 2024 einzureichen. Das voraussichtliche Datum des Inkrafttretens ist 120 Tage nach der Veröffentlichung der endgültigen Regelung im Bundesregister.

Weitere Informationen dazu gibt es unter den folgenden Links:

https://www.natlawreview.com/article/cpsc-proposes-significant-changes-rule-governing-certificates-compliance#msdynttrid=abj7I6NBdHpMastMc9L4qeN9LjL7EdTxeoxCnLDhQZ8

https://www.govinfo.gov/app/details/FR-2023-12-08/2023-25911

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de).