Beitrag vom: 18. März 2024

EU-Parlament bringt zahlreiche Regelungen auf den Weg

Es waren arbeitsreiche Tage in der letzten Woche für die 705 Abgeordneten des Europäischen Par­laments. Während ihrer Plenartagung in Straßburg verständigten sich die Mitglieder auf eine Reihe von Gesetzen und Regelungen. Die wichtigsten Gesetzvorhaben im Überblick:

Green Claims Directive

Die Richtlinie über ökologische Werbeaussagen will Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen wie „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder mit „biobasiert“ vorzulegen. Der DVSI hatte berichtet. Jetzt hat das EU-Parlament seine Position zum geplanten System festgelegt. Dabei wurden lediglich wenige Änderungsanträge eingebracht und nur Anträge, die Ansprüche auf der Grundlage der Verwendung von Emissionsgutschriften regeln, ange­nommen. Von den AIM-Änderungsvorschlägen, die die Spielwarenindustrie befürwortet und auch die Abgeordneten vorschlugen, wurde nur der Vorschlag zur Wiedereinführung der Packaging and Pack­agon Waste Directive als lex specialis eingebracht, der allerdings keine Mehrheit erhielt. Die Position des Rates wird für Mitte Juni erwartet, sodass der Trilog nach dem Sommer und den Wahlen mit einem neuen Verhandlungsteam des Parlaments beginnen wird. Bei dem nun vorliegenden Entwurf handelt es sich damit nicht um finale Vorschriften, sondern um den Standpunkt des EP in den bevor­stehenden interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission (Trilog). Auch wenn sich die Zusammensetzung des Parlaments ändert, dient der nun vorliegende Text als Basis für die trilateralen Gespräche. Nach Ansicht von Beobachtern könnte die Richtlinie in den ersten Monaten des Jahres 2025 in Kraft treten und ab Ende 2027 gelten.

Link zur Pressemitteilung des EP zur Abstimmung.

Waste Framework Directive

Mit der Überarbeitung der Richtlinie werden Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die getrennte Sammlung von Textilien auf Grundlage des Geltungsbereiches des Zollkodex‘ einge­führt. Die neuen Vorschriften können sich insbesondere auf Spielzeugverkleidungskostüme aus­wirken. Die Abgeordneten fordern eine Übergangsfrist von 18 Monaten statt der von der Kommission vorgeschlagenen 30 Monate. Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier.

Union Customs Code

Die Europaabgeordneten sprachen sich für die Überarbeitung der EU-Zollvorschriften aus. Die Reform umfasst eine neue Kategorie von Wirtschaftsakteuren mit der Bezeichnung „Trust and Check Traders“. Die Überarbeitung zielt darauf, die Handhabung der meisten importierten Waren zu vereinfachen und gleichzeitig Online-Plattformen mehr Verantwortung für kleine Pakete zu übertragen. Der DVSI wird die vorgeschlagene Reform analysieren, vor allem mit Blick auf die Auswirkungen auf die mittel­ständische Spielwarenbranche.

Zudem gaben die Europaabgeordneten grünes Licht für eine Reihe abschließender Vereinbarungen über neue Regelungen, die in den kommenden Monaten nach der Ratifizierung durch den Europäischen Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:

Cyber Resilience Act

Die Regelung legt Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen fest. Für „Connected Toys“ würden zusätzliche Vorschriften im Text gelten, da sie unter den Status „wichtige Produkte mit digitalen Elementen“ fallen.

Design Regulation und Designs Directive

Die Überarbeitung umfasst insbesondere den 3D-Druck und präzisiert die Regeln für Reparaturen und Waren auf dem Transportweg.

Artificial Intelligence (A.I.) Act

Die EU ist die erste Jurisdiktion, die Regeln für den Einsatz von KI-Technologie festlegt. Die Regeln werden schrittweise eingeführt. Die Verordnung gilt 2 Jahre nach Inkrafttreten, wobei ein Verbot bestimmter verbotener Praktiken bereits nach 6 Monaten gilt. Die Bestimmungen für bestimmte Fälle mit „hohem Risiko“ einschließlich der Verwendung in Spielwaren gelten 36 Monate nach Inkrafttreten.

Product Liability Directive

Zu den wichtigsten Inhalten gehören Vorschriften für vernetzte Produkte, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von Daten als Schaden, der gemeldet werden kann. Die Beweislast für den Kläger wird gelockert werden. Mehr Schadensersatz ist vorgesehen.