Beitrag vom: 18. März 2024
Europäischer Gerichtshof fällt wegweisendes Urteil
Am 5. März 2024 verkündete der Europäischen Gerichtshof das Urteil in der Rechtssache C-588/21 P (Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG ./. Europäische Kommission). Die Richter erklärten den Beschluss der Kommission, mit dem der Zugang zu solchen Normen verweigert wurde, für nichtig. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für die Veröffentlichung von harmonisierten Normen bzw. Gesetzen in der EU und das Funktionieren des Binnenmarktes. Im Kern geht es darum, dass die NGOs „Public.Resource.Org Inc.“ und „Right to Know CLG“ wollen, dass die harmonisierten Normen allen Bürgern frei zugänglich gemacht werden, da sie Teil des „Unionsrechts“ sind. Die damit für die europäischen Normungsorganisationen und die europäische Normung insgesamt verbundenen Konsequenzen sind gravierend, müssen doch bei einem kostenfreien Zugang verschiedene Fragen neu geregelt und beantwortet werden:
- Kann das Prinzip der Binnenmarktharmonisierung in der jetzigen Form beibehalten werden?
- Wie soll die Erarbeitung von harmonisierten Normen zukünftig finanziert werden? Bislang erfolgte die Finanzierung ganz oder teilweise über den Verkauf der Normen.
- Wie lässt sich die europäische von der internationalen Normung trennen? Die internationale Normung ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
- Wie kann die Unabhängigkeit der Normungsorganisationen gewährleistet werden?
Was dieses Urteil genau für die Zukunft bedeutet, bleibt abzuwarten. Änderungen am bisherigen System der harmonisierten Normen und ihrer Verbreitung dürften aber unausweichlich sein. Der DVSI plant zu diesem brisanten Thema einen Workshop für Mitglieder.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

