Beitrag vom: 6. Mai 2024

Bundesregierung legt Entwurf einer veränderten Gewerbeabfallverordnung vor

Die Gewerbeabfallverordnung wurde zuletzt 2017 neu gefasst. Die Evaluierung wurde vom Umweltbundes­amt als Forschungsprojekt mit dem Titel „Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeab­fallverordnung“ in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis des Forschungsprojektes zeigte, dass die Verordnung zwar einen wichtigen Impuls für eine bessere Getrenntsammlung und ein verstärktes Recycling gegeben hat, aber ihre intendierte Wirkung noch nicht vollends entfalten konnte. Dies gilt sowohl für die Durchsetzung der getrennten Sammlung als auch für das Erreichen der angestrebten Recyclingquote bei der Vorbe­handlung von Gemischen. Die Ursachen liegen sowohl an Unschärfen im Verordnungstext als auch an der unzureichenden Umsetzung seitens der Abfallerzeuger und -besitzer sowie an Defiziten im behördlichen Vollzug.

Die nunmehr vorgelegte Novelle sieht daher verschiedene Maßnahmen vor:

  • Zur Stärkung der getrennten Sammlung sind Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse, Getrennthaltungspflichten für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle, die Einbeziehung von Sach­verständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung sowie behördliche Überwachungspläne vorgesehen.
  • Wesentliche Maßnahmen der Novelle zur Stärkung der Vorbehandlung sind die Streichung der 90 Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht, die Schaffung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Registers für alle Vorbehandlungsanlagen und die Kon­kretisierung der verpflichtenden Komponenten für Vorbehandlungsanlagen.
  • Zudem werden mit der Novelle auch die Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung in den Anwendungsbereich einbezogen und künftig verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen, auch dem DVSI, zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der Stellungnahmen soll der Entwurf anschließend zu einem Regierungsentwurf umgesetzt werden. Ziel ist es, bis September 2024 dem Kabinett den überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Anschließend erfolgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis April 2025 abgeschlossen sein. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 15. Mai 2024.

Bitte lassen Sie uns Ihr Feedback bis spätestens 10. Mai 2024 zur Weiterleitung zukommen.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)