Beitrag vom: 10. Juni 2024

Leitfäden zur Umsetzung der CSRD verfügbar

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befindet sich inzwischen in der ersten Anwen­dungsphase. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichter­stattung fallen wie etwa börsennotierte Großunternehmen sollen bereits in diesem Jahr über die Daten zur Nachhaltigkeit ihres Unternehmens berichten. Die Berichte sollen 2025 veröffentlicht werden. Die EFRAG will mit den drei Leitfäden Unternehmen und andere Interessengruppen bei der Umsetzung der ESRS unterstützen, um sich auf die für sie relevanten Standards konzentrieren zu können und die Berichts­anforderungen verständlich und anschaulich zu machen.