Beitrag vom: 10. Juli 2024

EU-Lieferketten- und Reparaturrichtlinien treten in Kraft

Die CSDDD baut konzeptionell auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf, erweitert aber die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Große europäische und ausländische Unternehmen werden mit den CSDDD europaweit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Deutschland hat die CSDDD bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie gilt zunächst für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Bis 2029 müssen alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, die Vorschriften einhalten. Die neuen Vorschriften zugunsten von Reparaturen wollen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus es Verbrauchern leichter und kostengünstiger machen, Geräte reparieren zu lassen. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen, Reparaturfonds oder der Förderung lokaler Reparaturinitiativen. Die Direktive ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Juli in nationales Recht umzusetzen.

Corporate Sustainability Due Dilligence Directive

Right to Repair Directive