Beitrag vom: 9. September 2024

Shein reicht Klage gegen TEMU ein

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet Shein dem Schnäppchenportal TEMU Urheber­rechtsverletzung vorwirft, wird Shein doch immer wieder selbst mit solchen Vorwürfen konfrontiert. Beide Online-Giganten beharken sich seit Jahren. Shein argumentiert in seiner US-Klage, dass TEMU nicht der Definition einer Online-Plattform entspricht, sondern sich legitimer Online-Marktplatz ausgebe, während Verkäufer dazu ermutigt werden, Designs anderer Marken zu kopieren. TEMU wies diese Vorwürfe als „unfassbare Dreistigkeit“ zurück. In der EU wurde TEMU kürzlich gemäß dem Digital Services Act (DSA) als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft. VLOPs haben mehr Verpflichtungen im Rahmen des DSA, profitieren aber von einem Haftungsausschluss für illegale Aktivitäten auf ihrer Plattform.