Beitrag vom: 9. September 2024

EU legt Q&A zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Das Kompendium ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen besser nutzbar zu machen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern. In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird bzw. klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wert­schöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsbe­richterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europä­ischen Grünen Deals. Die EU hat die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unter­nehmen melden müssen, modernisiert und verschärft. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die erste Gruppe von Unternehmen, die den neuen Vorschriften unterliegen, muss 2025 für das Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen. Über diesen Link kommen Sie zu den Q&A.

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI:
Cornelia Becker (T: 0911/477112-66; E: becker@dvsi.de)