Beitrag vom: 9. September 2024

Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards soll vereinfacht werden

Durch die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht steigt die Zahl der Unternehmen, die ab dem kommenden Jahr berichtspflichtig werden, auf etwa 13.000 in Deutschland. Ziel der Fortentwicklung des Kodex ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand vor allem für mittel­ständische Unternehmen zu minimieren. Bis Anfang 2025 soll die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) abgeschlossen sein.

Derzeit läuft eine Online-Konsultation, bei der Unter­nehmen beurteilen können, was sie vom aktuellen Entwurf einer Checkliste für berichtspflichtige Unter­nehmen nach ESRS halten. Die Checkliste soll später Teil einer Webplattform werden, auf der Unternehmen durch die Berichtsanforderungen geführt werden.

https://www.imug-research.de/dnk_weiterentwicklung/

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