Beitrag vom: 23. September 2024
Entlastung für Unternehmen beim LkSG angekündigt
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird zu Änderungen am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz führen, so der Rat für Nachhaltige Entwicklung, der bereits im April angekündigt hatte, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu reformieren, um Mittelständlern die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern und zukünftig einen besseren Austausch mit der Wirtschaft zu ermöglichen. Der DVSI hatte berichtet. Das initiierte Sofortprogramm von BMWK und BMAS verfolgt folgende Ziele:
- Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes (bzw. des Angemessenheitsprinzips) zur besseren Orientierung bei der Einstufung von Risiken
- Entlastung von KMU durch die Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und Musterfragebögen
- Unterstützung für Brancheninitiativen und Pooling von Audits zur Vermeidung von Mehrfachaudits
- Orientierung zu Standards und Zertifizierungen in Form von Anhaltspunkten für eine geeignete Auswahl
- Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft durch die Einführung eines strukturierten Dialogprozesses im 4. Quartal 2024
- Outreach zum Prüfansatz des BAFA, damit etablierte Prüfansätze auch für die CSDDD erhalten bleiben