Beitrag vom: 23. September 2024

Entlastung für Unternehmen beim LkSG angekündigt

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird zu Änderungen am deutschen Lieferkettensorg­faltspflichtengesetz führen, so der Rat für Nachhaltige Entwicklung, der bereits im April angekündigt hatte, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu reformieren, um Mittelständlern die Nachhaltigkeitsbericht­erstattung zu erleichtern und zukünftig einen besseren Austausch mit der Wirtschaft zu ermöglichen. Der DVSI hatte berichtet. Das initiierte Sofortprogramm von BMWK und BMAS verfolgt folgende Ziele:

  • Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes (bzw. des Angemessenheitsprinzips) zur besseren Orientier­ung bei der Einstufung von Risiken
  • Entlastung von KMU durch die Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und Musterfragebögen
  • Unterstützung für Brancheninitiativen und Pooling von Audits zur Vermeidung von Mehrfachaudits
  • Orientierung zu Standards und Zertifizierungen in Form von Anhaltspunkten für eine geeignete Auswahl
  • Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft durch die Einführung eines strukturierten Dialogprozesses im 4. Quartal 2024
  • Outreach zum Prüfansatz des BAFA, damit etablierte Prüfansätze auch für die CSDDD erhalten bleiben