Beitrag vom: 28. Oktober 2024

BAFA verschiebt Einreichungsfrist für LkSG-Berichte

Das BAFA teilte jetzt auf seiner Homepage mit, dass es die Einreichung der Berichte nach dem Liefer­kettengesetz (LkSG) sowie deren Veröffentlichung erstmalig zum Stichtag 01.01.2026 prüfen wird. Auch wenn ein Bericht bereits vor diesem Zeitpunkt eingereicht werden musste, wird die Behörde die Über­schreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht zum 31.12.2025 vorliegen wird. Die Verschiebung erfolgt vor dem Hintergrund der Diskussion über die Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Bundesregierung hatte mehrfach angekündigt, dass sie doppelte Berichtspflichten vermeiden wolle. Aktuell wird auch eine Änderung des LkSG durch das Ge­setz zur Umsetzung der CSRD diskutiert. Das BAFA stellt die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung, darunter ein FAQ-Kompen­dium, das fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert wird. Die neuen Änderungen greifen die Verschiebung der Berichtspflicht unter 13.3. ebenfalls auf.