Beitrag vom: 18. November 2024

Neue Regeln für Batterien vorgelegt

Die Bundesregierung beschloss Anfang November Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO), die einen EU-weiten nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorsieht. Die neuen Regelungen betreffen die Themenbereiche „Bewirtschaftung von Altbatterien“, „Konformität von Batterien“, „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ und „Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe“. Das Gesetz trifft Klar­stellungen und ergänzende Regelungen, damit im Hinblick auf die Abfallphase die Ziele einer getrennten Sammlung und Verwertung erreicht und die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien in die Pflicht genommen werden können. Der Entwurf ist inzwischen dem Bundesrat zugeleitet worden. Im Anschluss muss das Gesetz noch vom Bundestag verabschiedet werden, worauf der Bundesrat noch einmal aktiv werden muss. Geht es nach dem Willem der Rumpf-Ampel, soll das neue Batterierecht-Durchführungs­gesetz am 18. August 2025 in Kraft treten.