Beitrag vom: 2. Dezember 2024

Neue EU-Cybersicherheitsvorschriften treten in Kraft

Mit dem CRA werden unzureichende Sicherheitsmerkmale mit der Einführung verbindlicher Cyber­sicherheitsanforderungen für Hersteller und Einzelhändler beseitigt und regulatorische Lücken geschlossen. Das Gesetz gilt für alle Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder Netzwerk verbunden sind, mit Ausnahme bestimmter Ausnahmen wie Open-Source-Software oder -Dienste, die bereits unter bestehende Vorschriften fallen. Mehr zum CRA finden Sie auf der Website der Wirtschaftskanzlei und DVSI-Partners NOERR.