
Beitrag vom: 10. Februar 2025
Titandioxid-Klassifizierung geht in die nächste Runde
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in der vergangenen Woche seine Schlussanträge veröffentlicht, in denen er den Richtern empfiehlt, sich auf die Seite Frankreichs und der Europäischen Kommission zu stellen. Wenn die Richter dieser Meinung folgen – was in etwa 80 % der Fälle der Fall ist – muss die Anfechtung der Hersteller neu bewertet werden. Der Fall könnte sich dann über mehrere Jahre hinziehen. In der Zwischenzeit bleibt die Klassifizierung bestehen. Die Schlussanträge des Generalanwalts gibt es hier.