Beitrag vom: 22. April 2025

Aktualisierte FAQs und Leitfaden für EUDR

Mit Vereinfachungen reagiert die Kommission auf Rückmeldungen der Wirtschaft. Gleichzeitig kommt sie damit ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach. Die Klarstellungen und Vereinfachungen sollen größere Rechts­sicherheit bieten. Im Einzelnen wurden veröffentlicht:

  • ein aktualisierter Leitfaden
  • eine aktualisierte Version des FAQ-Dokuments
  • der Entwurf eines delegierten Rechtsakts (Konsultation bis zum 13. Mai) zur Klarstellung des Anwendungsbereichs und zur Änderung von Anhang I der EUDR

Die Kommission geht davon aus, dass die Maßnahmen die Kosten und den Aufwand für die Unternehmen um 30 % senken werden. Zu den wichtigsten Vereinfachungsmaßnahmen gehören:

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die sich zuvor auf dem EU-Markt befanden, wieder importiert werden
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Due-Diligence-Erklärung abgeben
  • Unternehmen dürfen jährlich Due-Diligence-Erklärungen abgeben, anstatt für jede Sendung/Charge
  • Klarstellung der „Feststellung“ der Sorgfaltspflichten, Vereinfachung der Pflichten für große nachgelagerte Unternehmen

Der Zeitplan für die Vorlage des Länder-Benchmarkings bis zum 30. Juni 2025 bleibt unverändert.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Guidance document

FAQs

Public consultation re Annex I