
Beitrag vom: 4. September 2025
EUROTALC kritisiert Einstufung von Talkum als krebserzeugend
Am 09. Juli 2025 veröffentlichte das RAC seine Einschätzung über Talkum mit der Empfehlung, es als krebserzeugend in der Kat. 1B einzustufen. Der Vorschlag des RAC weicht vom ursprünglichen Vorschlag zur Einstufung als krebserregend in Kategorie 2 ab, der bereits als konservativ und wissenschaftlich fragwürdig galt. Das Assessment wurde durch die Niederlande beantragt. Die Hochstufung rief jetzt die Kritik des europäischen Verbandes der Talkum-Hersteller (EUROTALC) hervor. Das Dokument finden Sie hier. Der Einstufungsvorschlag bezieht sich – wie in der Vergangenheit auch für Titandioxid – auf das inhalative Risiko der staubförmigen Anteile von Talkum. Dabei wird betont, dass es sich um Talkum handelt, das kein Asbest enthält. Auch die Spielzeugindustrie könnte von der Einstufung betroffen sein, da Talkum z. B. als Füllstoff in Kunststoffen, in Kreiden und Schmink-Puder, aber auch in Buntstift-Minen eingesetzt wird. Die RAC-Einschätzung finden Sie hier. Eine Entscheidung über die Umsetzung durch die EU-Kommission wird frühestens Ende 2026 erwartet, die Anwendung voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2028.
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