Beitrag vom: 4. September 2025

EUROTALC kritisiert Einstufung von Talkum als krebserzeugend

Am 09. Juli 2025 veröffentlichte das RAC seine Einschätzung über Talkum mit der Empfehlung, es als krebs­erzeugend in der Kat. 1B einzustufen. Der Vorschlag des RAC weicht vom ursprünglichen Vorschlag zur Einstufung als krebserregend in Kategorie 2 ab, der bereits als konservativ und wissenschaftlich fragwürdig galt. Das Assessment wurde durch die Niederlande beantragt. Die Hochstufung rief jetzt die Kritik des europäischen Verbandes der Talkum-Hersteller (EUROTALC) hervor. Das Dokument finden Sie hier. Der Einstufungsvorschlag bezieht sich – wie in der Vergangenheit auch für Titandioxid – auf das inhalative Risiko der staubförmigen Anteile von Talkum. Dabei wird betont, dass es sich um Talkum handelt, das kein Asbest enthält. Auch die Spielzeug­industrie könnte von der Einstufung betroffen sein, da Talkum z. B. als Füllstoff in Kunststoffen, in Kreiden und Schmink-Puder, aber auch in Buntstift-Minen eingesetzt wird. Die RAC-Einschätzung finden Sie hier. Eine Entscheidung über die Umsetzung durch die EU-Kommission wird frühestens Ende 2026 erwartet, die Anwen­dung voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2028.

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