Beitrag vom: 15. September 2025

Handelsbeziehungen mit der Türkei noch verbesserungsbedürftig

Die Aktualisierungen des TAREKS-Importkontrollsystems führten seit Beginn des Jahres zur Einfuhrblockade von Containern sowie teuren Tests. Der DVSI berichtete. TIE adressierte die Problematik gegenüber der Europäischen Kommission. Im Juli sprach der EU-Handelskommissar mit dem türkischen Handelsminister über die Probleme, mit denen die europäische Spielwarenindustrie konfrontiert ist. Der Minister antwortete, dass die Türkei Maß­nahmen ergriffen habe, um die Situation für die EU-Industrie zu verbessern.

Mittlerweile registrieren wir Bewegung in der Sache, aber nicht alle Probleme sind gelöst. Eine Verbesserung scheint insbesondere bei den geforderten Tests für PAK und AZO-Farbstoffe sowie in gewissem Maße für Benzol eingetreten zu sein, während die Situation bei anderen Stoffen unverändert zu bleiben scheint (wenn das Produkt für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist). Die Sicherheitsbewertungen für PAK und AZO-Farbstoffe werden akzeptiert. Tests auf Benzol sind nur noch für Spielzeug mit Schaumstoffen vorgeschrieben. Es gibt aller­dings immer noch einige Stoffe, bei denen eine Sicherheitsbewertung nicht akzeptiert wird und ein Prüfbericht erforderlich ist. Bei den Substanzen handelt es sich um Bisphenol-A und Flammschutzmittel (TCEP usw.) für Produkte unter 3 Jahren sowie für Phenol und Nitrosamine. Werden diese Berichte angefordert und sind die Unternehmen nicht in der Lage, sie zu liefern, wird der gesamte Container zurückgehalten, bis die Tests für jene Artikel abgeschlossen wurden, bei denen ein Testbericht fehlt. Dies dauert in der Regel Wochen. Hinzu kommt, dass die „normalen“ Stichprobenkontrollen im Rahmen von TAREKS nach wie vor durchgeführt werden. Hier wird ein Artikel ausgewählt und getestet. Allerdings wird nur der Artikel, der einer Inspektion unterliegt, gesperrt. Andere Produkte in derselben Sendung können verzollt und verteilt werden. Die typische Vorlaufzeit für die eigentliche Prüfung kann unter einer Woche liegen, aber die Mindestzeit für den gesamten Inspektionsprozess beträgt zwei Wochen.

Der DVSI bittet erneut um Unterstützung: Können Sie diese Vorgehensweise bestätigen? Haben Sie in letzter Zeit die gleiche oder eine andere Erfahrung gemacht?

Bitte melden Sie sich bis spätestens 18.09.2025 bei Ihrem DVSI-Ansprechpartner Alexander Breunig (Fon: 0911/477112-44; E-Mail: breunig@dvsi.de)