Beitrag vom: 22. September 2025

IHKs starten volldigitales Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse sind zentrale Dokumente im internationalen Warenverkehr. Sie bestätigen offiziell das handelspolitische Herkunftsland einer Ware. Für viele Zollbehörden weltweit sind sie erforderlich, um etwa Ein­fuhrbestimmungen oder Zollsätze korrekt anzuwenden. Jährlich stellen die 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland rund eine Million dieser Nachweise aus. Bislang konnten Unternehmen ihre Ursprungszeugnisse zwar schon online beantragen, für die Ausstellung und Verwendung war jedoch noch immer ein Ausdruck zwingend erforderlich. Mit einer neuen Funktion im eUZweb entfällt diese Vorgabe. Seit dem 15. September erhalten Unternehmen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen erstmals bundesweit als fälschungssicheres, digital unterschriebenes PDF. Mit der neuen Lösung werden die Nachweise volldigital als rechtsverbindliches PDF ausgestellt. Die neue digitale Variante – kurz dUZ – erfüllt höchste rechtliche Anforderungen. Jedes Dokument enthält eine digitale Unterschrift, eine eindeutige Seriennummer sowie einen Prüf- beziehungsweise QR-Code, mit dem sich die Echtheit online überprüfen lässt. Für Unternehmen bedeutet das eine spürbare Entlastung. Am gewohnten Verfahren ändert sich nichts; die Beantragung läuft weiterhin über die zentrale Plattform. Neu ist, dass die Dokumente seit Mitte September auch digital bereitgestellt werden. Damit entfällt der Druck, die Nach­weise können sofort elektronisch weitergeleitet werden.

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