
Beitrag vom: 29. September 2025
BMWE drückt bei Bürokratieentlastung auf die Tube
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am Freitag vergangener Woche in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Am 3. September hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Streichung von Berichtspflicht für Unternehmen ersatzlos und rückwirkend streicht. Dazu zählen ebenso neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten. Das BMWE will mit der jetzt erfolgten Anweisung so schnell wie möglich eine spürbare und rechtssichere Entlastung für Unternehmen. Das für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes zuständige BAFA wurde deshalb jetzt angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab sofort einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen. Bußgelder werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. In einem nächsten Schritt soll das Lieferkettengesetz durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD ersetzt werden. Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst geringgehalten werden.