
Beitrag vom: 6. Oktober 2025
Keine unnötigen Belastungen durch EUDR
Die weltweite Entwaldung ist eine der Hauptursachen für das Artensterben, die Klimakrise und die Degradierung von Böden, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 2023/1115, die seit Juni 2023 in Kraft und die ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich angewendet werden soll, dürfen deshalb nur noch Produkte in den Verkehr gebracht und gehandelt werden, wenn sie frei von Entwaldung und einer Schädigung des Waldes sind. Um die Frist rechtssicher einhalten zu können, wäre nach Ansicht der Grünen ein Kabinettsbeschluss in Deutschland vor der Sommerpause notwendig gewesen, der jedoch ausgeblieben sei. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) teilte jetzt mit, dass unnötige Belastungen bei der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verhindert werden müssen. Zudem, so das Ministerium, setze sich die Bundesregiering auf europäischer Ebene für die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ ein, um den bürokratischen Aufwand bei Produkten aus Erzeugerländern mit einem vernachlässigbaren Risiko für Entwaldung, Walddegradierung und Illegalität zu reduzieren, ohne die Effektivität der EUDR zu gefährden.