Beitrag vom: 8. Dezember 2025

Schweiz – Verpackungs-Update

Die Verordnung über Verpackungen, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, aber gestaffelte Verpflichtungen bis 2028/29 vorsieht, passt die Schweizer Gesetzgebung an die EU-Verordnung (PPWR) an. Die Verordnung sieht im Einzelnen folgendes vor:

– Wiederverwendung & Recycling priorisieren: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie ein minimales Volumen aufweisen, recycelbar sind und möglichst viele Recyclingmaterialien verwenden.

– Pfandsysteme: Obligatorische Pfandgebühren für Getränkeverpackungen (PET, Glas, Metall), wenn die Recyclingziele nicht erreicht werden.

– Entsorgungsvorauszahlung: Eine Abgabe auf Glasverpackungen zur Finanzierung von Sammlung und Recycling.

– Jährliche Berichterstattung: Hersteller und Vertreiber müssen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) detaillierte Daten übermitteln.

Der Verordnungsentwurf finden Sie hier.