Beitrag vom: 8. Dezember 2025
Schweiz – Verpackungs-Update
Die Verordnung über Verpackungen, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, aber gestaffelte Verpflichtungen bis 2028/29 vorsieht, passt die Schweizer Gesetzgebung an die EU-Verordnung (PPWR) an. Die Verordnung sieht im Einzelnen folgendes vor:
– Wiederverwendung & Recycling priorisieren: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie ein minimales Volumen aufweisen, recycelbar sind und möglichst viele Recyclingmaterialien verwenden.
– Pfandsysteme: Obligatorische Pfandgebühren für Getränkeverpackungen (PET, Glas, Metall), wenn die Recyclingziele nicht erreicht werden.
– Entsorgungsvorauszahlung: Eine Abgabe auf Glasverpackungen zur Finanzierung von Sammlung und Recycling.
– Jährliche Berichterstattung: Hersteller und Vertreiber müssen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) detaillierte Daten übermitteln.
Der Verordnungsentwurf finden Sie hier.

