Beitrag vom: 15. Dezember 2025

TIE fordert Übergangsfrist für Maßnahmen gegen Greenwashing

Bis zum 26. September 2026 (Anwendungsdatum der ECGT) müssen die Betreiber die bereits im Handel befindlichen Produkte überprüfen und gegebenenfalls Produkte mit nicht konformen Umweltangaben oder Nachhaltigkeitslabels neu etikettieren, umverpacken oder sogar vernichten. Dies wird erhebliche wirtschaftliche und ökologische Kosten verursachen und unnötigen Abfall erzeugen.

Aus diesem Grund bitten die Verbände die Europäische Kommission, den weiteren Vertrieb von Produkten zu gestatten, die vor dem Anwendungsdatum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.

Hier geht es zur gemeinsamen Erklärung.