Beitrag vom: 15. Dezember 2025
EU fällt Entscheidung zu Titandioxid
Die Kommission bestätigt, dass Änderungen in der delegierten Verordnung EU 2020/217 für das ATP, das die harmonisierte Klassifizierung von TiO2 enthielt, aufgehoben werden:
- Eintrag in der Klassifikationstabelle (Indexnummer 022-006-00-2)
- Anhang I, der die Gefahrenphrasen EUH211 und EUH 212 enthält, die sich auf TiO2 beziehen, sowie Anhang II, der die Übersetzungen dieser Formulierungen enthält
- Anhang III enthält die Klassifikationshinweise und Bedingungen bezüglich der Partikelgröße.
Das Verbot der Spielzeugrichtlinie von CMR-Stoffen gilt nicht für TiO2, jedoch müssen Spielwarenhersteller dennoch die Sicherheit der TiO2-Nutzung gemäß den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Spielzeugrichtlinie berücksichtigen.
Hier geht es zur Entscheidung der Europäischen Kommission.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: brobeil@dvsi.de)

