Beitrag vom: 9. Februar 2026
Bundeskartellamt geht gegen Preisvorgaben von Amazon vor
Der US-Konzern verkauft auf seiner Plattform nicht nur eigene Produkte, sondern lässt auch Drittanbieter zu. Amazon kontrolliert auch deren Preise. Das haben die Wettbewerbshüter nun größtenteils verboten. Untersagt wird die Anwendung von sogenannten Preiskontrollmechanismen für Dritte. Die Behörde verhängte zudem eine Strafe, mit der der bisher entstandene wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden soll. „Wir gehen nicht gegen Amazons Ziel vor, den Endverbraucherinnen und -verbrauchern möglichst niedrige Preise anzubieten“, teilte Andreas Mundt mit, der Präsident des Bundeskartellamts. „Die Preiskontrollmechanismen sind aber nicht erforderlich, um dieses Ziel zu verfolgen.“ Die Kontrollmechanismen beruhten auf intransparenten Regeln und Benachrichtigungen. Für die Marktplatzhändler sei nicht hin reichend deutlich, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen und wo diese ungefähr liegen. Amazon könnte damit seine Marktmacht gegen andere Anbieter zum eigenen Vorteil missbrauchen.
Amazon kann gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgehen. Dazu muss der US-Konzern innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte auch an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Bundeskartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, sagte Amazon-Deutschland. Der DVSI befindet sich im Austausch mit dem Bundeskartellamt. DVSI-Geschäftsführer Ulrich Brobeil war zuletzt im Herbst letzten Jahres in Bonn. Die Abteilung im Bundeskartellamt für E-Commerce ist auch für Spielwaren zuständig.
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