Beitrag vom: 16. Februar 2026
EU-Leitliniendokument Nr. 21 für Trampoline wird bald veröffentlicht
Das EU-Leitliniendokument Nr. 21 wird ein unverbindliches Dokument sein, das Mitgliedstaaten und Interessengruppen bei der Unterscheidung zwischen als Spielzeug eingestuften (Anforderungen nach EN 71-14) und nicht als Spielzeug eingestuften Trampolinen unterstützen soll.
Das Vorhandensein eines Sicherheitsnetzes kann darauf hindeuten, dass ein Trampolin als Spielzeug eingestuft werden könnte. In manchen Fällen (für bestimmte Trampoline) ist ein Sicherheitsnetz gemäß EN 71-14 sogar vorgeschrieben. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht in allen Fällen, beispielsweise bei im Boden verankerten Trampolinen in sicherer Umgebung. Ein Sicherheitsnetz macht ein Trampolin jedoch nicht automatisch zu einem Spielzeug.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil, Fon: 0911/477112-44; E-Mail: ackenheil@dvsi.de

