Beitrag vom: 30. März 2026

Mercosur-Freihandelsabkommen tritt vorläufig in Kraft

Das Interimsabkommen gilt ab dem 1. Mai zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihre Ratifizierungs­verfahren abgeschlossen und die EU benachrichtigt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan, Paraguay wird seine Benachrichtigung voraussichtlich in Kürze übermitteln. Die vorläufige Anwendung gewährleistet die sofortige Abschaffung der Zölle auf bestimmte Produkte und wird die Zusammenarbeit bei wichtigen Themen wie Arbeitsrechten und Klimawandel erleichtern. EU-Unternehmen, Verbraucher und Land­wirte profitieren somit sofort von den Vorteilen des Abkommens.