Beitrag vom: 30. März 2026
Mercosur-Freihandelsabkommen tritt vorläufig in Kraft
Das Interimsabkommen gilt ab dem 1. Mai zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die EU benachrichtigt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan, Paraguay wird seine Benachrichtigung voraussichtlich in Kürze übermitteln. Die vorläufige Anwendung gewährleistet die sofortige Abschaffung der Zölle auf bestimmte Produkte und wird die Zusammenarbeit bei wichtigen Themen wie Arbeitsrechten und Klimawandel erleichtern. EU-Unternehmen, Verbraucher und Landwirte profitieren somit sofort von den Vorteilen des Abkommens.

