Beitrag vom: 30. März 2026

Irreführende Preisinformationen rund um den „Black Friday“

In der vergangenen Woche veröffentlichten die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden aus 23 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen die Ergebnisse eines Screenings („Sweep“) von Online-Rabatten während der Verkäufe am Black Friday und Cyber Monday. Ziel dieses Sweeps war es, zu bewerten, ob Preis­nachlässe und Preisbildungspraktiken dem EU-Recht entsprachen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 314 Online-Händler und stellten fest, dass 30 % bei solchen Verkäufen falsch auf Rabatte verwiesen. Für Deutschland koordinierte die für den europäischen Verbraucherschutz zuständige Einheit des Umwelt­bundesamts die Ermittlungen. Zum 1. Januar 2026 wechselte diese zum Bundesamt für Justiz (BfJ).

Die vollständige Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.