Beitrag vom: 11. Mai 2026
EU-Parlament und Rat einigen sich auf Vereinfachung des AI-Acts
Der Vorschlag ist Teil des „Omnibus VII“-Gesetzgebungspakets der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen. Laut den öffentlichen Erklärungen der Verhandlungsführer umfasst die Einigung folgendes:
- Verzögerung bei der Antragstellung: Für risikoreiche KI-Systeme, die in Produkte wie Spielzeug eingebettet sind, wird der neue Antragstermin der 2. August 2028 (statt August 2026) sein.
- Eine engere Definition dessen, was ein KI-System als „Sicherheitskomponente“ ist, wird die Fälle einschränken, in denen KI als „hohes Risiko“ eingestuft und somit strengeren Regeln unterworfen wird.
- Die Maschinenverordnung soll von der direkten Anwendbarkeit des KI-Gesetzes ausgenommen werden – gleichzeitig sollten jedoch weitere Klarstellungen zum Zusammenspiel mit anderen Vorschriften, wie beispielsweise der Spielzeugsicherheitsverordnung, vorgenommen werden.
Die vorläufige Vereinbarung bedarf noch der formellen Zustimmung durch den Rat und das Parlament.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

