Beitrag vom: 1. Juni 2026

TIE signalisiert Unterstützung bei Ausnahmeregelung zur Batterieentfernbarkeit

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, für Spielzeug Ausnahmen vorzusehen, wenn – aufgrund seiner Beschaffenheit oder Größe – eine solche Ausnahme erforderlich ist, um die Sicherheit des Spielzeugs zu gewähr­leisten. Die EU-Verordnung (EU) 2023/1542 sieht eine generelle Wiederaufarbeitung/-verwendung von gebrauchten Batterien vor, um einen Beitrag zum Übergang in die Kreislaufwirtschaft zu leisten. Wenn eine wiederaufladbare Batterie zum Schutz des Spielzeugs vollständig umschlossen sein muss, würde eine erzwungene Austauschbarkeit durch Verbraucher die Sicherheit des Produkts tatsächlich verringern. Fachleute müssen weiterhin die Möglichkeit haben, die Batterie bei Bedarf zu entnehmen und auszutauschen. Bei den meisten Spielwaren ist die Austauschbarkeit durch Verbraucher erforderlich und in der Regel unproblematisch (z. B. Spielwaren mit AA- oder AAA-Batterien). Die Ausnahmeregelung gilt bis 2030. Danach tritt die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung mit ähnlichen Bestimmungen in Kraft. Toy Industries of Europe (TIE) hat die Kommission außerdem um eine formelle Bestätigung gebeten, dass die Spielzeugsicherheitsverordnung ab diesem Zeitpunkt Vorrang hat – und den Herstellern damit die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft gibt.

Die Kommission erhielt auf ihre Anfrage insgesamt 127 Antworten. Sie wird diese nun auswerten und könnte im Juli einen endgültigen Text verabschieden. Sollten das Europäische Parlament und der Rat kein Veto einlegen, können die Ausnahmeregelungen im Herbst dieses Jahres im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Da die Anforderungen der Batterieverordnung nur wenige Monate später tatsächlich gelten, ist Eile geboten.

Lesen Sie hier die TIE-Stellungnahme.