Beitrag vom: 15. Juni 2026

Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln

Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. In dritter Beratung lehnte das Parlament Entschließungsanträge der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf ab. Gegen den Entschließungsantrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmte auch die Linksfraktion zu, während die Union, AfD und SPD ihn ablehnten. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der AfD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung PPWR in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.

Änderungen im Umweltausschuss

In einem im Umweltausschuss beschlossenen Änderungsantrag, den auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte, hatten die Fraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem die geplanten Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte angepasst und ergänzt. Ziel der Änderung ist es, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen zu setzen.

Entschließung verabschiedet

In der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Rechtsverordnungen nach Paragraf 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr 2027 gelten. Die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten solle gefördert und die EU-rechtlichen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden.

Darüber hinaus solle die Regierung darauf hinwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt. In der EU solle die Regierung darauf hinwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – vor allem für kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird.

Abgelehnte Entschließungsanträge

Die AfD hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag gefordert, im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung in nationales Recht von der Möglichkeit der Ausnahme für Einweg-Kunststoffverpackungen Gebrauch zu machen und Obst, Gemüse und Pilze vom Kunststoffverpackungsverbot ab 2030 freizustellen.

Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem verlangt, Mehrwegsysteme systematisch zu stärken und einen verbindlichen Maßnahmenplan zur Standardisierung von Mehrwegsystemen, vor allem im Hinblick auf Rückgabe und Kompatibilität von gemeinsamen Poolsystemen, vorzulegen. Die von der Europäischen Verpackungsverordnung vorgesehene Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsarten im To-Go-Bereich sollte bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, so die Fraktion.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)


Save-the-Date: 24.6.2026, Kostenloses DVSI-Webinar: „PPWR – ein aktueller Sachstandsbericht“, 10.30 – 12 Uhr

Referenten: Externe DVSI Verpackungsexperten Heinz Vogel (DBS-Team) und Achim Gibson (ZENTEK)

Die Einladung erfolgt in Kürze.