Beitrag vom: 20. Oktober 2026

Handlungsbedarf beim EU Market Surveillance Act

Die Evaluierung identifizierte drei Hauptmängel: Schwierigkeiten bei der Ermittlung des verantwortlichen Wirt­schaftsakteurs, unzureichende Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette und begrenzte Durchsetzungsbefug­nisse der Marktüberwachungsbehörden. Die Durchsetzung geltenden Rechts und die Rückverfolgbarkeit, ins­besondere bei der Bekämpfung von nicht konformen Produkten, die online verkauft werden, fordern TIE und DVSI seit langem. Online-Marktplätze gelten gemäß der Verordnung nicht als Wirtschaftsakteure und unterliegen nur eingeschränkten Kooperationspflichten, was erhebliche Durchsetzungslücken auf digitalen Märkten und bei aus Drittländern importierten Produkten zur Folge hat.

Die Auswertung stützt sich auch auf das Mystery-Shopping-Projekt von TIE aus dem Jahr 2025 und hebt hervor, wie nicht konforme Spielwaren, die von Online-Marktplätzen entfernt wurden, häufig unter veränderten Ange­boten, auf anderen Verkäuferkonten oder auf anderen Plattformen wieder auftauchen. Der Bericht stellt fest, dass die Nichteinhaltung risikobasierter Kontrollen bei Spielwaren von 42 % im Jahr 2021 auf 61 % im Jahr 2025 gestiegen ist. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in den Vorschlag für den European Product Act, auf den wir derzeit warten, einfließen.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)