Beitrag vom: 20. November 2023
Spielzeugverordnung – Update KW 47
Empfehlungen des IMCO: Berichterstatterin MEP Marion Walsmann schlägt im ihrem Berichtsreport vor, die unklaren Anforderungen an die psychische Gesundheit sowie die neuen ausgeweiteten akustischen Sicherheitsanforderungen im Entwurf der neuen Spielzeugverordnung zu streichen. Die Streichung der beiden Punkte fordert der DVSI u.a. auch in seinem Positionspapier. Statt der vagen Begriffe der psychischen Gesundheit und der kognitiven Entwicklung sollen die ursprünglich geforderte „Cybersecurity“, also „Datensicherheit“ und „Schutz der Privatsphäre“ eingefügt werden. Walsmann schlägt zudem vor, die Ausnahmeregelung für das vollständige Verbot von Stoffen und Gemischen in unzugänglichen Komponenten und Materialien wieder einzuführen.
Die nächste Debatte im Ausschuss findet am 28. November statt. Die Abgeordneten haben bis zum 30. November Zeit, Änderungsanträge einzureichen.
Empfehlungen des ENVI: Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist für die meisten Bestimmungen im Zusammenhang mit Chemikalien zuständig. Der Ausschuss hat parallel zu den Beschlussempfehlung des federführenden IMCO-Ausschusses seine Ände-rungsvorschläge zur neuen Spielzeugverordnung veröffentlicht. TIE sowie die nationalen Verbände, darunter der DVSI, analysieren noch die Inhalte. Kernpunkte der ENVI-Vorschläge sind:
- Ausdehnung des vollständigen Verbots bestimmter Schadstoffe auf hautsensibilisierende Stoffe, Stoffe der Kandidatenliste für Beschränkungen (SVHC) und Stoffe, für die es Umweltbedenken gibt.
- Vollständiges Verbot von Aluminium und anderen chemischen Elementen (Cadmium, Chrom VI, Blei und Quecksilber) auf der Grundlage des Gehalts (Grenzwert auf dem Niveau der analytischen Nachweisgrenze).
- Damit wird es künftig erheblich schwieriger, Ausnahmen von vollständigen Verboten zu beantragen, wenn kein Risiko besteht. Unternehmen werden verpflichtet, Substitutionspläne für Stoffe zu veröffentlichen.
- Kennzeichnung von Spielwaren, bei denen es sich um Gemische handelt (insbesondere wasserbasierte Spielwaren wie z. B. Fingermalfarben) analog zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Kosmetika.
- Reduzierung der Anzahl der Konservierungsstoffe, die verwendet werden dürfen.
- Verbot von Duftstoffen in Spielwaren.
Der DVSI hält Sie über die Arbeit beider Ausschüsse auf dem Laufenden.
Ihre Ansprechpartner beim DVSI:
Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: breunig@dvsi.de)
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)

