Beitrag vom: 3. Januar 2024

Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte kurz vor Weihnachten eine 18-seitige „BAFA Risikodatenbank – Quellenübersicht“. Sie enthält Informationen zu den öffentlich zu­gänglichen Quellen, die das BAFA derzeit für seine Risikodatenbank nutzt. Die Datenbank enthält ins­besondere Informationen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken für bestimmte Branchen, Länder und Rohstoffe. Unternehmen, die unter das LkSG fallen, können das Dokument für ihre Risikoanalysen nutzen. Die Bedeutung des Dokuments liegt vor allem darin, dass es aufzeigt, wie das BAFA arbeitet und sich selbst informiert. Zudem werden in dem Dokument die behördlichen Vor­stellungen weiter konkretisiert. Das BAFA wird auch 2024 Unternehmen mit mindestens 3.000 Be­schäftigten kontrollieren und dabei den Fokus auf die Risikoanalyse legen, wie das Amt mitteilt. Insgesamt hat das BAFA im letzten Jahr 486 Kontrollen bei Unternehmen durchgeführt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen allerdings auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das Dokument ist in fünf Abschnitte gegliedert:

  1. Menschenrechtsrisiken
  2. Umweltrechtsrisiken
  3. Kontextinformationen
  4. Branchenrisiken
  5. Rohstoffrisiken