Beitrag vom: 16. Januar 2024
DVSI trifft Spitzenvertreter des BAFA auf der Spielwarenmesse
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten in Kraft getreten. Seit diesem Jahr gilt es auch für Firmen mit 1.000 Beschäftigen. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind damit verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung zu veröffentlichen. Das LkSG sieht zudem vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, die nicht unter das Gesetz fallen. Im vergangenen Jahr führte das BAFA 486 Kontrollen bei Unternehmen durch. Die Kontrollen erstreckten sich schwerpunktmäßig auf das Risikomanagement und das Beschwerdeverfahren. Wer nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ist aber nicht davon entbunden, sozial- und umweltpolitische Standards einzuhalten. Der DVSI hatte ausführlich berichtet.
Am Freitag, den 02.02.2024, trifft der DVSI auf der Spielwarenmesse den Abteilungsleiter LkSG Konstantin Meljnik und den Referatsleiter Florian Woitek-Kießling vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu einem 90-minütigen Fachgespräch über das Lieferkettengesetz. Insbesondere wird es um die pauschale Abstreifung der Verantwortung des Handels für etwaige Verstöße in der Lieferkette auf die Lieferanten gehen.
Die Teilnahme von Seiten DVSI ist leider nur begrenzt möglich. Der DVSI bittet deshalb alle Mitglieder, alle Probleme und Fragen im Zusammenhang mit dem LkSG, die aktuell unter den Nägeln zu brennen, dem DVSI bis zum 26. Januar 2024 per E-Mail direkt an GF Ulrich Brobeil (brobeil@dvsi.de) mitzuteilen, um sie in die Diskussionen einbringen zu können.
Der DVSI wird Sie anschließend über die Ergebnisse informieren.