Beitrag vom: 12. Februar 2024

CPSC verabschiedet neue Vorgaben für Spielwaren

Das Gesetz 16 CFR 1250 umfasst die neueste Version der Sicherheitsnorm ASTM F963-23. Die Vorschriften treten am 20. April 2024 in Kraft, wenn nicht noch gravierende Kritik gegen das vom CPSC verabschiedete Gesetz vorgebracht wird.

Die überarbeitete Norm enthält folgende Änderungen:

1. Zugänglichkeit von Batterien

Das Gesetz

  • überführt den Begriff „Werkzeug“ in „gewöhnliches Haushaltswerkzeug“, das als Schraubendreher (gerade Klinge oder Kreuzschlitz), Zangen, Münzen oder andere Gegenstände definiert wird, die in den meisten Haushalten üblich sind und die zum Öffnen einer Schraube, eines Clips oder einer ähnlichen Befestigungsvorrichtung verwendet werden können.
  • fügt die Anforderung hinzu, dass Spielzeug mit Kleinteilbatterien für Kinder ab acht Jahren nun dem Gebrauchs- und Missbrauchstest unterzogen werden muss.
  • fügt eine neue Anforderung hinzu, dass Verschlüsse, die zur Sicherung von Batteriefächern verwendet werden, vor und nach der Gebrauchs- und Missbrauchsprüfung an der Spielzeug- oder Batteriefachabdeckung befestigt bleiben müssen.
  • ermöglicht spezielle Verschlüsse, z. B. Torx, Hex, zur Sicherung des Batteriefachs als Alternative zu herkömmlichen Haushaltswerkzeugen, wenn das entsprechende Werkzeug im Lieferumfang des Spielzeugs und des Anleitungsmaterials enthalten ist.
  • enthält eine Anforderung, dass in der Anleitung für Spielzeug, das für ein vom Hersteller bereitgestelltes Spezialwerkzeug oder ein kundenspezifisches Werkzeug erforderlich ist, um auf die Batterie zuzugreifen, die Erwachsenen angewiesen werden, das Werkzeug für den zukünftigen Gebrauch aufzubewahren, es an einem Ort aufzubewahren, an dem das Kind keinen Zugriff darauf hat, und anzugeben, dass es sich bei dem Werkzeug nicht um ein Spielzeug handelt.

2. Expandierende Materialien

Das Gesetz

  • entfernt in der Definition „expandierendes Material“ das Zeitintervall für die Konditionierung und verweist stattdessen auf den Abschnitt „Prüfmethode“.
  • fügt eine Definition des Begriffs „abnehmbarer Teil“ hinzu als „ein Bestandteil eines Spielzeugs, der vom Kind bei normalem Gebrauch entfernt werden soll oder wahrscheinlich entfernt wird“.

3. Ausweitung des Geltungsbereichs

Das Gesetz

  • definiert Bestandteile eines Spielzeugs, bei denen es sich um kleine Teile handelt, die jedoch von einer äußeren Hülle umhüllt sind, die kein Kleinteil ist, und die äußere Hülle dazu bestimmt ist, vom Kind in Flüssigkeit aufgelöst, geöffnet oder gebrochen zu werden, um die innere expandierende Komponente freizulegen.
  • beschreibt Bauteile, die der Verbraucher in einem expandierten Zustand erhält, bei denen es sich nicht um Kleinteile handelt, die jedoch das Potenzial haben, sich in ihrer Größe zusammenzu­ziehen (z. B. während der Lagerung), um ein wieder expandierbares Kleinteil zu erhalten.

4. Schallerzeugendes Spielzeug

Das Gesetz

  • fügt eine neue Geräuschbegrenzung für Schiebe- oder Ziehspielzeuge hinzu.
  • ändert oder präzisiert die Definitionen des geräuscherzeugenden Spielzeugs-
  • ergänzt die Abschnitte 4.5.1.2 (handgehaltenes Spielzeug), 4.5.1.3 (Rasseln), 4.5.1.4 (stationäre oder selbstfahrende Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeuge), 4.5.1.5 (Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeug) und 4.5.1.6 (Schiebe- oder Zugspielzeug) mit neuen Formulierungen.
  • fügt Anmerkung 13 hinzu, die sich auf die Modi von Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeug bezieht, zu Abschnitt 4 der Norm
  • nimmt klarstellende und redaktionelle Änderungen an den Prüfverfahren in den Abschnitten 8.20, 8.20.1, 8.20.1.1, 8.20.1.2, 8.20.1.3, 8.20.1.4, 8.20.1.5, 8.20.1.6, 8.20.2.1, 8.20.2.4, 8.20.2.5 und 8.20.2.6 der Norm vor. Die Abschnitte 8.20.2.2 (handgehaltenes Spielzeug) und 8.20.2.3 (Rasseln) wurden zusätzlich zu diesen klarstellenden und redaktionellen Änderungen verschoben.
  • fügt Anmerkung 52 zum Abschnitt über Testmethoden in Bezug auf Gebrauchs- und Missbrauchstests hinzu.

5. Geschosse

  • Änderung des Prüfverfahrens für Geschossspielzeug finden sich in Abschnitt 8.14.

Die Norm wurde auch überarbeitet, um sie an die Anforderungen der Bundesregierung und der CPSC hinsichtlich der Verwendung von Weichmachern (Phthalaten), der Ausnahmen für Spielzeuggrund­material und Tracking Labels anzupassen. Hier geht es zum Gesetzestext:

Federal Register: Safety Standard Mandating ASTM F963 for Toys

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)