Beitrag vom: 19. Februar 2024

Änderungen bei der Mikroplastikbeschränkung

Der DVSI-Newsletter 07/2024 berichtete von möglichen Änderungen bei der Mikroplastikbeschränk­ung in Bezug auf Erzeugnisse, auf deren Oberfläche Glitzer angebracht ist. Die EU-Kommission teilte nun mit, dass Erzeugnisse, auf deren Oberfläche Glitzer angebracht ist, nicht in den Geltungsbereich der Mikroplastikbeschränkung fallen – darunter auch einige dekorative, glitzernde Produkte, die ursprünglich in den Geltungsbereich einbezogen wurden. Auch wenn sich auf Erzeugnissen Glitzer, der z. B. durch Kleben aufgebracht wurde, bei normalem und vorhersehbarem Gebrauch lösen kann, fällt dieser nicht unter die Beschränkung.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)