Beitrag vom: 2. März 2025

Änderungen bei der TAREKS-Einfuhrgenehmigung

Das „Risk-Based Trade Control System“, kurz TAREKS wurde Ende 2010 vom Handelsministerium eingeführt, um Sicherheits- und Qualitätsprüfungen für Export- und Importwaren elektronisch und auf Risikobasis durchzu­führen. Die Aktualisierung des Kontrollsystems umfasst folgende Änderungen:

Für Spielzeug, das für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist, sind jetzt die folgenden Prüfberichte erforderlich:

  • Nitrosamine und nitrosierbare Substanzen
  • Bisphenol-A (BPA) und Phenol
  • Flammschutzmittel (TECP, TCPP, TDCP)
  • Benzol

Für Spielzeug, das für Kinder über 3 Jahre bestimmt ist:

  • Nitrosamine und nitrosierbare Substanzen
  • Bisphenol-A (BPA) und Phenol
  • Flammschutzmittel (TECP, TCPP, TDCP)
  • Benzol

Es gibt 3 Optionen:

  • Durchführung einer Dokumentenprüfung
    (Prüfberichte vom Hersteller, jedes akkreditierte Labor)
  • Durchführung einer physischen Prüfung
    (Prüfberichte vom Hersteller, auch von jedes akkreditierte Labor)
  • Produkttest in der Türkei

Es sind immer Prüfberichte vorzulegen.

Soweit die Informationen von Spielwarenherstellern. Seitens der Behörden liegt noch keine offizielle Mitteilung vor.

Toy Industries of Europe (TIE) hat bei der Europäischen Kommission das Procedere kritisiert. In der letzten Woche fand ein Treffen statt, bei dem es primär um die derzeitige Funktionsweise des TAREKS-Systems und weniger um die Veränderungen ging. Das türkische Ministerium teilte mit, dass derzeit Richtlinien zu TAREKS in englischer Sprache entwickelt werden. Unklar ist, wann die Richtlinien verabschiedet werden. Der DVSI hält Sie weiter informiert.

Bitte teilen Sie uns Ihnen vorliegende Informationen bzw. Ihre Erfahrungen mit.

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