Beitrag vom: 28. September 2026

Alleingang der ZSVR beim Katalog systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Der DVSI steht seit 2019 in einem konstruktiven und regelmäßigen Austausch mit der ZSVR. Der Verband begrüßt deshalb grundsätzlich eine sachliche Diskussion unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Spielwaren­branche zum deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Ebenso zeigt sich der DVSI offen für eine vertiefte Analyse unter Beteiligung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), auf deren Expertise die ZSVR bereits bei der Marktanalyse zurückgegriffen hat. Bei der GVM dürften ausgewertete Datenerhebungen vorliegen, auch zur Produktgruppe Spiel. Als Interessenvertreter der betroffenen Hersteller bat der DVSI die ZSVR auch um Auskunft zur Gesamtmarktbetrachtung dieser Produktgruppe, um diese Aus­wertung prüfen zu können. Gleichzeitig machte der DVSI deutlich, dass die Spielwarenbranche nicht bereit ist, die Einstufung von Produktbestandteilen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen zu akzeptieren, soweit hierfür keine ausreichende rechtliche Grundlage besteht. Mit dem DVSI-Newsletter 42/2026 vom 15. Juli 2026 hatte der DVSI ausführlich dazu berichtet. Umso bedauerlich ist das bis zum heutigen Tag fehlende Feedback zu unserer Stellungnahme.

Laut ZSVR sollten die Eingaben mit den zuständigen Behörden abgestimmt und bewertet werden. Gleichzeitig kündigte die Stiftung im Juli an, dass der Katalog im Sommer 2026 veröffentlicht wird. In der Eingangsbestätigung der ZSVR wurde der DVSI darüber informiert, dass man nach Prüfung der Angelegenheit auf den Verband zukommen werde. Nachdem sich die ZSVR weder beim DVSI noch bei Mitgliedsunternehmen, die auch Stellungnahmen eingereicht hatten, gemeldet hatte und es seitens der ZSVR bis dato auch keine offiziellen Informationen zum Katalog gab, kontaktierte der DVSI auch das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Bundesoberbehörde für den Umweltschutz, um nach dem aktuellen Stand der Arbeiten zu fragen. Reaktionen gab es bis heute nicht.

In ihrem September-Newsletter teilte die ZSVR dann kurz mit, dass der Katalog im August 2026 in aktualisierter Form veröffentlicht wurde und man den Blick u. a. darauf im Oktober-Newsletter richten wolle. Der neue Katalog wurde also still und leise umgesetzt, ohne dass die Argumente des DVSI und anderer an der Konsultation Beteiligter, darunter auch DVSI-Mitgliedsunternehmen, aufgegriffen wurden. Der DVSI hat den Katalog mit seinen externen ExpertInnen geprüft. Nach Stand der Dinge hat sich inhaltlich im Katalog VerpackDG und somit an der Meldesituation für Spielwarenhersteller nichts geändert. Der ZSVR ist durch den dort vorliegenden Spielwarenkatalog des DVSI und der zuletzt eingereichten Stellungnahme bekannt, wie die Hersteller die Produktumhüllungen als Verpackungen melden oder auch nicht. Der DVSI wird die Reaktionen von ZSVR und UBA sowie die angekündigten offiziellen Informationen im nächsten ZSVR-Newsletter genau anschauen und prüfen.

Die Thematik ist auch im europäischen Verbund Toy Industries of Europe (TIE) platziert. Von dort kam zuletzt die Information, dass Spieleschachteln in den Niederlanden nicht systembeteiligungspflichtig sind. Der DVSI rechnet in der nächsten Zeit mit Informationen von weiteren EU-Mitgliedsländern.

Weitere Informationen, sobald sie vorliegen, folgen.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: 
GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)