
Beitrag vom: 4. November 2024
Amazon kommt um ein BGH-Urteil herum
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte nach einer Klage der Wettbewerbszentrale ein Grundsatzurteil gegen Amazon getroffen. Die Richter entschieden, dass nicht nur Händler haften müssen, wenn Angebote rechtswidrig sind, sondern in einigen Fällen auch die Plattform. Im konkreten Fall ging es um vegane Alternativen, die als „Hafermilch“ oder „Sojamilch“ bezeichnet wurden. Das verstoße gegen EU-Recht. Die Wettbewerbszentrale war gegen die Plattform vorgegangen. Amazon legte Rechtsmittel ein. Der ursprünglich beim BGH angesetzte Verhandlungstermin wurde jetzt aufgehoben, nachdem die Wettbewerbszentrale und Amazon den Rechtsstreit zuvor übereinstimmend für erledigt erklärten. Das Urteil des OLG Frankfurt ist nun ohne Wirkung. Der Grund: Die beklagte Gesellschaft (Amazon Services Europe S.à.r.l.) ist im August mit einer anderen Gesellschaft (Amazon EU S.à.r.l.) verschmolzen worden. Nach ständiger Rechtsprechung geht von einer rechtsnachfolgenden Gesellschaft keine Wiederholungsgefahr mehr aus. Juristisch betrachtet ist die Einstellung des Verfahrens nachvollziehbar, doch in der Praxis bleibt es fragwürdig, wenn der Zusammenschluss von Gesellschaften dazu führt, dass potenziell problematisches Verhalten ohne weitere Prüfung als erledigt betrachtet wird.