
Beitrag vom: 7. Januar 2025
Auslegungsnotiz zum Spanish Royal Decree on Packaging veröffentlicht
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Spanien eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, die durch das königliche Dekret 1055/2022 eingeführt wurde. Die wichtigsten Punkte in der Ende Dezember 2024 veröffentlichten Auslegungsnotiz zu den Kennzeichnungspflichten für den Spielwarensektor sind:
- Digitale Kennzeichnung: Eine Anleitung zur Abfalltrennung kann in einem QR-Code/einem anderen offenen standardisierten digitalen Datenträger im Einklang mit den EU-Vorschriften enthalten sein, wenn: a) die Verpackung bereits vor Inkrafttreten der Verordnung einen QR-Code/digitalen Datenträger enthält / b) die Verpackung mehrsprachige Anweisungen zur Abfalltrennung enthält, die dem spanischen System entsprechen (andernfalls keine digitale Etikettierungsoption).
- Jeder Sektor wird spezifische Pläne zur Einführung eines harmonisierten Formats für diese Informationen entwickeln.
- Ausnahmen sind vorgesehen für: a) Verpackungen für Produkte, die auf Wunsch des Verbrauchers oder für den sofortigen Verkauf verpackt werden (Informationen müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbar sein) / b) Verpackungen, bei denen es nicht möglich ist, Informationen physisch aufzunehmen (z. B. kleine Verpackungen).
- Übergangsfrist: Verpackungen, die importiert werden, um vor dem 1. Januar 2025 und ohne die erforderlichen Anweisungen hergestellt/hergestellt/importiert zu werden, sind auf dem spanischen Markt zugelassen, bis der Lagerbestand für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten erschöpft ist.
Der spanische Spielwarenverband AEFJ hat die Auslegungsnotiz in die englische Sprache übersetzt.