Beitrag vom: 29. April 2024

Ausnahmen für Paletten-Verpackungen und -bänder?

Die Revision der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWD – Richtlinie 94/62/EG) sieht Aus­nahmen für Paletten-Verpackungen und -bändern aus Kunststoff vor, die nunmehr aus Wiederver­wendungszielen ausgenommen werden sollen. Trotz eines letzten Vorstoßes einer Gruppe deutscher Abgeordneter des Europäischen Parlaments wurde die Bestimmung, die 100 % Mehrweg-Transport­verpackungen zwischen Standorten desselben Betreibers vorschreibt, im endgültigen Text der Packaging and Packaging Waste Regulation beibehalten. Die Europäische Kommission hat sich jedoch verpflichtet, die Durchführbarkeit der Wiederverwendungsziele bis Ende 2024 zu bewerten. Sie könnte delegierte Rechtsakte erlassen, mit denen Paletten-Verpackungen und -bänder aus Kunststoff von diesen Zielvorgaben ausgenommen werden. Die Verordnung wurde diese Woche in der letzten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vor den Wahlen angenommen. Sie soll Ende des Jahres in Kraft treten und etwa Mitte 2026 (18 Monate nach Inkrafttreten) anwendbar sein.