Beitrag vom: 10. Juli 2024

BAFA aktualisierte FAQs zum Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz

Die Inhaltliche Anpassungen des Fragen-Antworten-Katalogs betreffen vor allem Fragen zum Anwen­dungsbereich des Gesetzes, verbundenen Unternehmen, Aspekten der Ausübung des Gesetzes, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, den Sorgfaltspflichten sowie Umsetzungshilfen für Unternehmen.  Neu ist u.a.:

  • Unter Punkt 4 wurden die Informationen zu verbundenen Unternehmen überarbeitet und ergänzt.
  • In welcher Sprache bzw. in welchen Sprachen ist die Grundsatzerklärung abzugeben (Punkt 9.4)?
  • Zu Eigen-, Hersteller- und Fremdmarken wurde unter Punkt 16.2 ein eigener Unterpunkt eingefügt.

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