Beitrag vom: 24. Februar 2025

BAFA erweitert Handreichungen um FAQ zum risikobasierten Vorgehen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz räumt Unternehmen einen großen Spielraum ein, um die Risikoanalyse durchzuführen sowie angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen

  • unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern
  • diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- oder Verhaltenskodizes auffordern
  • die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang der Lieferkette weitergeben können

Unternehmen sollen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen, heißt nach dem Prinzip der Angemessenheit. Konkret bedeutet das, dass sie nicht alle Zulieferer in gleicher Weise in den Blick nehmen müssen. Das neue FAQ-Papier des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • bietet praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • stärkt den risikobasierten Ansatz und erklärt, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können.
  • zeigt die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern auf und erläutert, wie das BAFA diese überprüft

Die siebenseitige Publikation finden Sie hier.