Beitrag vom: 4. März 2024

BMWK Stakeholderdialog – Austausch zur Durchführung der KI-Verordnung

Nach der finalen Billigung durch Europäisches Parlament und dem Rat wird die effiziente Durchführung der Verordnung die zentrale Aufgabe der Mitgliedstaaten, aber auch der Europäischen Kommission sein. Im Rahmen der AStV-Billigung hat die Europäische Kommission auf Drängen der Bundesregierung zur Unterstützung dieser Durchführungsarbeiten bereits die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten bestätigt, die auch eng mit den Stakeholdern zusammenarbeiten soll. Diese wird ihre Arbeit voraussichtlich im Anschluss an die formelle Annahme der europäischen KI-Verordnung beginnen. Ziel ist die praxistaugliche, bürokratiearme und innovationsfreundliche Durchführung der KI-Verordnung.

Eine wesentliche Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wird es sein, gemeinsam mit der Europäischen Kommission die verschiedenen Leitlinien vorzubereiten, die als Durchführungshilfen in der KI-Verordnung vorgesehen sind.  

Ein für die Praxis wichtiger Themenkomplex wird die Erarbeitung von Leitlinien für das Verhältnis der europäischen KI-Verordnung zu anderen, von Anhang II erfassten Produktregulierungen, wie z.B. die Maschinenverordnung und die Medizinprodukteverordnung, sein. In diesem Zusammenhang wird auch die zu erarbeitende Leitlinie für die Abgrenzung von Hochrisiko-KI und sonstiger KI in den Blick zu nehmen sein. Besondere praktische Bedeutung messen wir auch den Leitlinien zu, die im Zusammenhang mit den in der KI-Verordnung aufgeführten Anforderungen an und Pflichten für die Hochrisiko-KI geschaffen werden sollen.

Der Katalog der nach der KI-Verordnung zu erstellenden Leitlinien ist lang. Eine besondere Herausforderung ist zusätzlich das gestaffelte Inkrafttreten der KI-Verordnung, das für die Arbeit der Arbeitsgruppe einen engen Zeitplan vorgeben wird

Das BMWK will daher frühzeitig mit Stakeholdern in den Austausch kommen, um die Arbeitsgruppe insoweit bestmöglich vorzubereiten.

Darüber hinaus wird von zentraler Bedeutung sein, dass bei der behördlichen Durchsetzung ein einfaches, innovationsfreundliches nationales System etabliert wird. Hierfür sind lediglich zwölf Monate vorgesehen. Das BMWK möchte daher auch zu diesem Thema frühzeitig mit uns in den Austausch treten.

Das BMWK lädt den DVSI zu einem Auftaktdialog

am 25. März 2024 von 10:30 bis 12:30 Uhr ins Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – im Saal 6 (Eingang über Tor 2 in der Scharnhorststraße 35 in Berlin)

ein, um in einen Austausch zu möglichen Lösungsansätzen bei den dargestellten Themen einzutreten.

Gerne dürfen wir auch ein interessiertes (Mitglieds-)Unternehmen für Hinweise „aus erster Hand“ mitbringen.

Wir können dem BMWK unsere Beteiligung bis zum 13. März 2024 mitteilen.

Interesse dabei zu sein?

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)