Beitrag vom: 12. März 2024

Brüssel einigt sich zur EU-Verpackungsverordnung

In der letzten Woche wurde eine vorläufige Einigung zur Packaging and Packaging Waste Regulation erzielt. Der Text unterliegt noch minimalen Änderungen bei technischen Aspekten. Die wichtigsten Bestimmungen, die offizielle Quellen bestätigt haben:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Bis 2030 sollen Verpackungen recycelbar sein und Kriterien erfüllen, die durch sekundäre Rechtsvorschriften festgelegt werden. Ausnahmen sind für bestimmte Materialien vorgesehen wie leichtes Holz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs.
  • Recycelter Anteil in Kunststoffverpackungen: Für 2030 und 2040 werden Ziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen festgelegt. Die Kommission überprüft die Umsetzung der Ziele für 2030 und bewertet die Durchführbarkeit des Ziels für 2040. Ausgenommen sind kompostier­bare Verpackungen und Verpackungen mit einem Kunststoffanteil von weniger als 5% des Gesamtge­wichts. Darüber hinaus bewertet die Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten den Stand der techno­logischen Entwicklung von biobasierten Kunststoffverpackungen und legt entsprechende Nachhaltig­keitsanforderungen für biobasierte Kunststoffverpackungen fest
  • Reduzierung unnötiger Verpackungen: Die Verpackungsreduktionsziele werden auf 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 festgelegt. Darüber hinaus gilt eine maximale Leerraumquote von 50% für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Die Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass Gewicht und Volumen der Verpackung auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ausnahme gelten für geschützte Verpackungsdesigns, sofern ein solcher Schutz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der PPWR bereits in Kraft war.
  • Wiederverwendungsziele für Verpackungen: Der Text legt verbindliche Wiederverwendungs­ziele für 2030 und indikative Ziele für 2040 fest. Alle Kartonagen sind davon ausgenommen, und die Ziele sind je nach Art der Verpackung unterschiedlich, nämlich:
    • für Getränke (mit Ausnahmen)
    • für Transport- und Verkaufsverpackungen, ausgenommen Verpackungen für gefährliche Güter oder Großgeräte, sowie flexible Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen
    • für Sammelverpackungen
  • Eine allgemeine, verlängerbare Ausnahmeregelung von 5 Jahren wird unter bestimmten Bedingungen gewährt:
    • Der ausnehmende Mitgliedsstaat übertrifft die bis 2025 zu erreichenden Recyclingziele um 5 Prozentpunkte und wird die Recyclingziele für 2030 voraussichtlich um 5 Prozentpunkte übertreffen
    • Der ausnehmende Mitgliedstaat ist auf dem besten Weg, seine Abfallvermeidungsziele zu erreichen
    • Die Betreiber haben einen betrieblichen Abfallvermeidungs- und Recyclingplan verabschiedet, der dazu beiträgt, die in der PPWR festgelegten Ziele der Abfallvermeidung und des Recyclings zu erreichen
  • Importierte recycelte Kunststoffe (inoffizielle Quellen): Die beiden gesetzgebenden Organe einigten sich auf eine neue Spiegelklausel für importierte recycelte Kunststoffe. Die Importeure sind verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten, und es soll ein Zertifizierungssystem eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass recycelter Kunststoff tatsächlich recycelt wird, und zwar nach den gleichen Qualitätsvorschriften wie in der EU.
  • Anwendung: Die Verordnung gilt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten

Next steps: Über die Einigung müssen die beiden gesetzgebenden Organe (AStV und ENVI-Ausschuss des Europä­ischen Parlaments) abstimmen und anschließend vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat förmlich gebilligt werden. Das Gesetzgebungsverfahren kann vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden. Folgendes sollte berücksichtigt werden:

o             Die Europäische Kommission hat das vorläufige Abkommen noch nicht unterstützt. Sie könnte aufgrund der Bestimmungen über eingeführte recycelte Kunststoffe auch beschließen, dies nicht zu tun. Ohne die Billigung der EG ist die Einstimmigkeit des Rates erforderlich.

o             Obwohl die wichtigsten Forderungen Italiens in die vorläufige Einigung aufgenommen wurden, könnten andere Mitgliedstaaten den Text aufgrund der neuesten Ausnahmeregelungen nun ablehnen.

Links

Verpackungen: Rat und Parlament einigen sich auf nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsabfälle in der EU – Consilium (europa.eu)

Einigung über neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

Der DVSI wird Sie über den weiteren Prozess informieren, sobald der Text der Vereinbarung veröffentlicht wird.

Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI: Conny Becker (T: 0911/477112-66; E: becker@dvsi.de).