Beitrag vom: 26. Mai 2025

Brüssel prüft DVSI Beschwerde gegen italienisches Gesetz

Am 26. Oktober 2021 legte der DVSI eine Beschwerde gegen die Kennzeichnungsanforderungen, die Italien mit seinem Gesetzesdekret 2020/116 verabschiedete. Das Dekret sieht eine „Umweltkennzeichnung“ auf allen Verpackungen in Italien vor. Derzeit prüfen Brüsseler Kommissionsdienststellen – so die Nachricht an den DVSI vom Freitag der letzten Woche – unter dem Aktenzeichen CPLT (2021)03978, ob ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft im Hinblick auf die Kennzeichnungspflichten gemäß Artikel 219 Absatz 5 des italienischen Umweltgesetzbuches eingeleitet werden soll. Nach der Richtlinie 2015/1535 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jeden Entwurf einer technischen Vorschrift an die Kommission zu übermitteln und sie über die Gründe zu unterrichten, die die Festlegung einer derartigen technischen Vorschrift erforderlich machen, um den Mitgliedstaaten Gelegenheit zu geben, zu dem Entwurf eine Stellungnahme abzugeben, die der Mitgliedstaat bei der weiteren Ausarbeitung der technischen Vorschrift so weit wie möglich zu berücksichtigen hat. Wir halten Sie informiert.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:

GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)