Beitrag vom: 22. April 2025

Brüssel veröffentlicht Arbeitsplan für nachhaltige Produkte

Der Plan definiert konkrete Produktgruppen, die in den kommenden fünf Jahren mit Ökodesign-Anforderungen und Energiekennzeichnungen versehen werden sollen. Im Fokus stehen dabei besonders Stahl und Aluminium, Textilien mit Schwerpunkt auf Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen. Diese Produktgruppen wurden auf­grund ihres hohen Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt. Die EU-weite Harmonisierung der Nach­haltigkeitsanforderungen soll den Binnenmarkt stärken und Handelshemmnisse abbauen. Die Kommission plant die Einführung eines Reparatur-Scores für Elektronikprodukte und kleine Haushaltsgeräte. Dieser soll die Repa­raturfähigkeit der Produkte transparent machen. Zusätzlich werden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von elektrischen und elektronischen Geräten gestellt.

Die Produktinformationen sollen künftig über den digitalen Produktpass oder bei energiekennzeichnungs­pflichtigen Produkten über das European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) verfügbar sein. Dabei werden auch der CO2-Fußabdruck und weitere Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die konkreten Anfor­derungen werden nun Produkt für Produkt oder für ähnliche Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte fest­gelegt. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden. Die Verordnung baut auf dem Ansatz der bisherigen EU-Ökodesign- und Energiekennzeichnungsrahmen auf und wurde im Juli 2024 verabschiedet. Der Arbeitsplan enthält keine wesentlichen Änderungen an der Entwurfs­fassung. Allerdings bleiben zahlreiche Fragen offen.

Spielwaren werden nicht prioritär behandelt, aber für bestimmte Spielwarenkategorien können horizontale Maßnahmen sowie Maßnahmen für Zwischenprodukte gelten. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren wurde nicht auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Daher kein Verbot der Vernichtung von Spielwaren zumindest bis 2030. 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission