Beitrag vom: 12. Februar 2024

Bund legt Förderprogramm für Industrie und Klimaschutz auf

Noch ist das Programm nicht finalisiert, aber die Eckdaten der bisherigen Planungen geben bereits den Rahmen vor. Die geplante Bundesförderung Industrie und Klimaschutz („BIK“), besteht aus zwei Modulen: der Reduktion von Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse (Modul 1) und Carbon Capture and Utilization, CCU / Carbon Capture and Storage, CCS (Modul 2). Das Modul 1 soll voraussichtlich im April 2024 starten. Ab diesem Zeitpunkt können die Unternehmen Projektskizzen einreichen.

Fördergegenstand im Modul 1 sind Projekte, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse zu reduzieren:

  1. Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung von 40 bis 50 Prozent (bis zu 30 Mio. Euro) von Investitionsmehrkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Verringerung der Treibhaus­gasemissionen stehen.
  2. Investitionsvorhaben (Abschnitt 2.6 TCTF): Förderung von 30 bis 60 Prozent (bis zu 200 Mio. Euro) von Investitionskosten, insbesondere für Ausrüstungen, Maschinen oder Anlagen, die für die Elektrifizierung, die Umstellung auf Wasserstoff oder aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe erforderlich sind.

Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtinvestitionskosten über 500.000 Euro für kleine Unternehmen und über 1 Mio. Euro für andere Unternehmen.

  1. Forschungsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 35 Mio. Euro von industrieller Forschung, experimenteller Forschung oder Durchführbarkeitsstudien.

Antragsvoraussetzungen für Unternehmen und Konsortien:

  • Planung oder Betrieb von Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen.
  • Betriebsstätte/Niederlassung sowie Projektumsetzung in Deutschland.
  • Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen als Projektpartner eines antragsberechtigten Unternehmens.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Antragsverfahren, die Bewilligung soll bis Ende 2025 erfolgen. Der Zeitplan für Erstellung der Projektunterlagen ist allerdings knapp bemessen. Die Förderung ist voraussichtlich nicht mit der Förderung im Rahmen der Klimaschutzverträge kombinierbar.

Interessieren Sie als DVSI-Mitgliedsunternehmen diese Förderungen? Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zum Ministerium her.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)