Beitrag vom: 16. März 2026

Österreich: BWB veröffentlicht Ergebnisse zu TEMU-Beschwerden

Die Beschwerde des Handelsverbandes wegen irreführender Geschäftspraktiken zeigte Wirkung. TEMU ko­operierte mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, sodass die Abstellung folgender Verhaltens­weisen erreicht werden konnte:

  • Manipulative Geschäftspraktiken
  • Vorgetäuschte Warenknappheit
  • Irreführende Darstellung von Werbebildern

In ihrem Fazit betonte die Behörde allerdings, dass die BWB aufgrund der mangelnden Ermittlungskompetenzen nicht allen Vorwürfen gegen TEMU nachgehen konnte, auch weil sich die Website von TEMU als dynamisch und schnelllebig erweist, wodurch eine abschließende und kontinuierliche Überwachung nicht möglich war.

Im Jahr 2025 gingen insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiver oder irreführender Geschäfts­praktiken bei der BWB ein, das entspricht einer Verdoppelung zu 2024. Im UWG hat die BWB keine Ermittlungskompetenzen und kann nur zivilgerichtlich auf Unterlassung klagen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Pressemitteilung

TEMU-Fallbericht