Beitrag vom: 9. September 2024

CEN setzt EuGH-Beschluss um

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs schreibt vor, dass bestimmte Sicherheitsstandards für Spielwaren frei zugänglich sein müssen. Das Gericht stellte fest, dass es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der in Rede stehenden harmonisierten Normen besteht. Nun haben die Europäischen Komitees für Normung (CEN) und elektrotechnische Normung (CENELEMC) ein Webportal eingerichtet, das freien Zugang zu den vier Standards bietet, um die es in dem Gerichtsverfahren ging. Nur eine davon – die EN 71-5:2015 Sicherheit von Spielzeug – Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) mit Ausnahme von Versuchskästen – ist jedoch noch anwendbar. Die anderen drei sind veraltet. Die Standards sind urheberrechtlich geschützt und nur in schreibgeschützter Form verfügbar.